Nutzungsbedingungen AVACO - Private/Personen

1. Präambel

1.1 Diese Nutzungsbedingungen („ Nutzungsbedingungen") regeln die Nutzung der AVACO-Dienste, die Nutzung des AVACO-Netzwerks sowie die hierüber nutzbaren weiteren Produkte, Features, Apps, Diensten, Technologien sowie der Software in dem sozialen Netzwerk der AVACO GmbH („ AVACO") und gelten unmittelbar und direkt für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen, Städten und andere öffentliche Träger („ Unternehmen", gemeinsam mit AVACO, die „ Parteien"), welche sich der Leistungen von AVACO bedienen und Zugang zum Netzwerk („ Netzwerk") haben. Die CNS Company Network Solutions UG (haftungsbeschränkt) promotet und vermittelt Dienstleistungen und Produkte auf dem Kommunikationsportal KIBUCO und ist der „Portalinhaber" (Dritter). Das sich auf dem Portal registrierende Unternehmen ist weder Plattforminhaber noch Portalinhaber, noch privater Nutzer (private Nutzer gemeinsam mit Unternehmen im Folgenden auch: „ Nutzer"), welche ebenso auf die AVACO Leistungen zugreifen können. Für diese gelten getrennte Nutzungsbedingungen.

1.2 Darüber hinaus sind neben diese Nutzungsbedingungen die Datenschutzerklärung von der CNS Company Network Solutions UG (haftungsbeschränkt) sowie das jeweils geltende Recht zu beachten.

1.3 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen AVACO und dem Unternehmen, gemäß denen das Unternehmen zur Nutzung der Plattform berechtigt ist („ Nutzungsvertrag"). Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Unternehmen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung in Textform durch AVACO maßgebend.

1.4 Abweichende oder ergänzende Geschäfts-/ Nutzungsbedingungen des Unternehmens oder Dritter werden nicht anerkannt und sind damit nicht Vertragsbestandteil, auch wenn AVACO diesen nicht widerspricht. Selbst wenn AVACO auf ein Schreiben Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Nur wenn AVACO der Geltung anderer Geschäfts-/ Nutzungsbedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt, finden diese Anwendung.

2. Leistungsbeschreibung AVACO

2.1 Das Angebot zur Nutzung des Netzwerkes richtet sich an das Unternehmen und bietet diesem die Möglichkeit eine gezielte Interessengruppe zu erreichen und über das eigene Unternehmen, ihre Leistungen, Neuigkeiten etc. zu informieren. Die Plattform, über die dem Unternehmen eine Anmeldung ermöglicht wird, dient für diesen und anderen Nutzern als Eingangsportal zu dem gesamten Netzwerk. Die Plattform selbst wird nicht – mit Ausnahme der eigenen Plattform – von AVACO betrieben, sondern von einem Dritten („Plattforminhaber"), welcher für die Inhalte und Leistungen verantwortlich ist. Das Unternehmen hat des Weiteren unter anderem die Möglichkeit einen eigenen Shop auf der Plattform zu nutzen, hierüber das Netzwerk anzusprechen, Kooperationspartner zu finden und mit seinen Kunden in eigenen Gruppen und im B2B-Bereich zu kommunizieren.

2.2 AVACO behält sich vor, die Funktionen der jeweiligen Plattform, des Netzwerks sowie des individuellen Zugangs der Unternehmer zu verändern, insbesondere neue Funktionen zu implementieren und – in zumutbarem Umfang – vorhandene Funktionen zu verändern oder zu entfernen oder Layouts und Design anzupassen.

2.3 AVACO weist darauf hin, dass es zu teilweisen Systemstörungen kommen kann und auch Updates die Funktionalität im äußersten Ausnahmefall beeinträchtigen können. AVACO versucht dies zu verhindern, im Notfall etwaige Updates zu einer nutzungsarmen Zeit zu vollziehen. Etwaige Ersatzansprüche des Unternehmens sind diesbezüglich ausgeschlossen.

3. Registrierung

3.1 Die Registrierung des Unternehmens für die AVACO-Leistung erfolgt durch einen Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens über den auf der Plattform vorgesehenen Registrierungsvorgang für Nutzer.

3.2 Mit Abschluss des Registrierungsvorgangs (der Anmeldung) gibt das Unternehmen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der AVACO-Leistung ab. Es steht im freien Ermessen von AVACO, dieses Angebot anzunehmen. AVACO nimmt das Angebot an mit der Folge, dass der Nutzungsvertrag zwischen AVACO und dem Unternehmen zustande kommt, indem das Unternehmen für die AVACO-Leistungen freigeschaltet wird und eine E-Mail über die Freischaltung von AVACO erhält.

3.3 Mit Freischaltung der Plattform erhält der Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens, welcher bei der Registrierung als Vertreter angegeben wurde, ein Benutzerkonto und als sog. Administrator-Administratorenrechte

in Bezug auf die Ausgestaltung des Nutzerprofils des Unternehmens („ Administrator"). Nach erfolgreicher Registrierung ist das Unternehmen berechtigt das Netzwerk zu nutzen. In einem ersten Schritt nach der Freischaltung des Benutzerkontos des Unternehmers, hat dieser sich als solcher zu klassifizieren. Ein Unternehmer kann nicht gleichzeitig Privatnutzer sein.

3.4 Dem Unternehmensprofil dürfen bis zu fünf (5) Mitarbeiter zugeordnet werden, die für das Unternehmen das Profil betreiben können und die AVACO-Dienste nutzen dürfen. Eine kostenpflichtige Erweiterung steht dem nicht entgegen.

3.5 Es kann nur eine Registrierung pro Unternehmen zur Erlangung eines Benutzerkontos erfolgen. Die Anmeldung/ Registrierung ist nur juristischen Personen oder Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Die Anmeldung von juristischen Personen oder Personengesellschaften darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

3.6 Die von AVACO bei der Anmeldung abgefragten Daten sowie die Kategorisierung als Unternehmer in Abgrenzung zu anderen Nutzern oder Plattforminhabern, sind vollständig und korrekt von dem Administrator anzugeben. Ändern sich nach der Anmeldung die damals angegebenen Daten so ist das Unternehmen, vertreten durch den Administrator, dazu verpflichtet, die Daten in seinem Nutzerprofil des angelegten Benutzerkontos unverzüglich zu aktualisieren.

3.7 AVACO kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein im Netzwerk bzw. den sonstigen von AVACO betriebenen Websites registrierter Nutzer tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Nutzer oder Plattforminhaber vorgibt zu sein. AVACO leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Nutzers.

3.8 Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar. Sowohl der Zugriff auf das Nutzerprofil als auch das Passwort sind vor der Verwendung durch Dritte zu schützen.

4. Nutzung der AVACO-Leistungen, Verpflichtung des Unternehmens

4.1 Das Unternehmen stellt sicher, dass die von ihm oder eine ihm zurechenbare Person, oder unter sonstiger Nutzung seines Nutzerprofils dargestellten und verwendeten Inhalte (insbesondere Bilder, Links, Texte und sonstige Inhalte) rechtmäßig sind, diesen Nutzungsbedingungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.

4.2 Das Unternehmen ist verpflichtet das Netzwerk nur für die eigenen gewerblichen Zwecke zu nutzten; mithin ist es ihm insbesondere untersagt, fremde Werbung Dritter über seine Plattform in dem Netzwerk zu veröffentlichen. Im Einzelfall sind Ausnahmen – z.B. bei engen Werbe- und Strategiepartnern – möglich, sofern dies gegenüber AVACO vorher angezeigt wird und AVACO in Textform zugestimmt hat.

4.3 Darüber hinaus verpflichtet sich das Unternehmen:

4.3.1 Ausschließlich wahre und nicht irreführende Angaben zu machen sowie keinen Klarnamen und keine Pseudonyme oder Künstlernamen zu verwenden, sofern diese nicht dem Firmennamen zugeordnet werden können;

4.3.2 Nur Bilder, Fotos, Abbildungen, Videos und sonstiger visueller und nicht visueller Medien wiederzugeben, die gestattet sind, keine Rechte Dritter verletzten und dem geltenden Recht entsprechen;

4.3.3 Keine beleidigende oder verleumderischer Inhalte sowie keine pornografischen, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder das Jugendschutzgesetze verletzende Inhalte oder Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von pornografischen, gewaltverherrlichenden, missbräuchlichen, sittenwidrigen oder Jugendschutzgesetze verletzende Waren oder Dienstleistungen zu verwenden;

4.3.4 Die Verwendung von gesetzlich (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht) geschützten Inhalten sowie Bewerbung, Angebot und/oder Vertrieb von gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistungen zu unterlassen, sofern es hierzu nicht berechtigt ist.

4.4 Das Unternehmen achtet auf das geistige Eigentum und das Persönlichkeitsrecht anderer und verspricht stets das geltende Recht zu beachten; insbesondere keine Handlungen zu tätigen, dulden oder zu unterlassen, welche der DSGVO oder dem BDSG zu widerlaufen.

4.5 Sofern es dem Unternehmen selbst nicht möglich ist, einen schädlichen Inhalt zu löschen, hat es umgehend diesen Inhalt und diejenige Person, die für diesen Inhalt verantwortlich ist, gegenüber AVACO anzuzeigen.

4.6 Das Unternehmen ist verpflichtet, AVACO unverzüglich über jegliche Änderungen der im Rahmen der Registrierung gemachten Angaben zu informieren.

4.7 Vorstehende Verpflichtungen gelten auch für die Mitarbeiter und Vertreter des Unternehmens, die dort für das Unternehmen handeln und von ihm als „Mitarbeiter" identifiziert werden. Das Unternehmen verpflichtet sich, seine Vertreter und Mitarbeiter entsprechend zu überwachen und diesen ein Nutzungsrecht hinsichtlich des Benutzerkontos nur dann einzuräumen, wenn sich diese ebenfalls zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen durch Unterzeichnung einer entsprechenden Vereinbarung verpflichten. Das Unternehmen steht für die Einhaltung der Verpflichtungen gemäß diesen Nutzungsbedingungen durch seine Vertreter und Mitarbeiter ein.

5. Nutzungsgebühr

5.1 Das Unternehmen ist berechtigt, die Plattform Kommunikationsportal KIBUCO, das Netzwerk sowie die sonstigen AVACO-Leistungen innerhalb der ersten 30 Tage nach Registrierung („ Probezeit") unentgeltlich zu nutzen.

5.2 Nach Ablauf der Probezeit ist das Unternehmen verpflichtet, monatlich eine Nutzungsgebühr in Höhe von EUR 69,90 (netto) zu zahlen. Die Nutzungsgebühr wird jeweils am ersten Tag nach Ablauf der kostenfreien Nutzungsperiode für den laufenden Monat zur Zahlung fällig. Eine Vergütung erfolgt über die hinterlegte Zahlungsart.

6. Daten, Dokumente und Unterlagen / Aufbewahrungspflichten

6.1 Vorbehaltlich anderweitiger Regelung in der diesen Nutzungsbedingungen als Anlage beigefügte Vereinbarung zum Datenschutz, werden mit der Beendigung des Vertrages grundsätzlich sämtliche vom Unternehmen eingestellte und alleine seinem Nutzerprofil zugeordnete Inhalte („ Nutzerinhalte") gelöscht. Das Unternehmen hat selbstständig rechtzeitig für die Sicherung etwaig von ihm noch benötigter Daten Sorge zu tragen.

6.2 Dies gilt nicht, soweit diese Inhalte noch erforderlich sind, insb. für:

• Zur Durchführung des Vertrages zwischen AVACO und dem Unternehmen,

• Zum Zweck der Datensicherung und Missbrauchskontrolle,

• für Nachweiszwecke von AVACO

• Zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von AVACO

6.3 Das Unternehmen wird darauf hingewiesen, dass von ihm eingegebene, bzw. auf ihn bezogene, aber auch anderen Nutzern (Unternehmen/Privatnutzern) oder Plattforminhabern zugeordnete Inhalte (z.B. Nachrichten des Unternehmens an andere Nutzer) unter Umständen auch nach Beendigung des Vertrages gespeichert bleiben. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.

7. Geheimhaltung und Datenschutz

7.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (zB. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („ Vertrauliche Informationen"), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Parteien verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist.

7.2 Das Unternehmen macht die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen.

7.3 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Regelungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten („ Datenschutzregelungen") einschließlich – soweit anwendbar – der EU Datenschutz-Grundverordnung („ DSGVO").

7.4 Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des Netzwerkes durch das Unternehmen erfolgt, richten sich die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten nach der Vereinbarung zum Datenschutz (Anlage zu dieser Vereinbarung).

8. Sanktionen und Sperrung

8.1 AVACO kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Unternehmen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, Regelungen dieser Nutzungsbedingungen und/oder sonstige zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen verletzt oder wenn AVACO ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz von anderen Nutzern.

• Abmahnung des Unternehmens,

• Vorläufige Sperrung des Zugangs zum Netzwerk und der Nutzung von AVACO Leistungen,

• Endgültige Sperrung des Zugangs zum Netzwerk und der Nutzung von AVACO Leistungen sowie

• Kündigung des Nutzungsvertrages.

8.2 Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt AVACO die berechtigten Interessen des betroffenen Unternehmens, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Unternehmen, bzw. ihm zurechenbare Personen, den Verstoß nicht verschuldet hat.

8.3 Sobald der Zugang zur Plattform und die Nutzung von AVACO Leistungen für das Unternehmen gesperrt oder der Nutzungsvertrag von AVACO gekündigt wurde, darf das Unternehmen die AVACO-Leistung auch mit einem anderen Profil/ Konto nicht mehr nutzen und sich nicht erneut registrieren.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9.2 Der Nutzungsvertrag ist jederzeit kündbar.

9.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages und den in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträgen und Vereinbarungen bleibt unberührt und besteht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung durch AVACO liegt insbesondere vor, wenn das Unternehmen gegen Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarungen, etwaiger anderer Vereinbarungen zwischen den Parteien oder geltendes Recht verstößt oder im Hinblick auf die zur Verfügung gestellten Inhalte missbräuchlich die AVACO Leistungen in Anspruch nimmt oder das Netzwerk nutzt;

9.4 Ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht im Übrigen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen ein Festhalten am Nutzungsvertrag auch nur bis zum Ende einer geltenden Kündigungsfrist für AVACO unzumutbar ist, mit der Maßgabe, dass eine Abmahnung mit einer Frist von zwei Wochen unter Benennung des Kündigungsgrundes mindestens in Textform zu erfolgen hat, um Rechtswirkungen zu entfalten. Die außerordentliche Kündigung schließt die Geltendmachung von Schadensersatz seitens AVACO gegenüber dem Unternehmen nicht aus.

9.5 Wird der Nutzungsvertrag gekündigt, erlöscht das Nutzungsrecht des Unternehmens in Bezug auf die AVACO Leistungen unter Fortgeltung der Bestimmungen in Ziffer 6 (Daten, Dokumente und Unterlagen/Aufbewahrungspflichten) und Ziffer 7 (Geheimhaltung und Datenschutz).

9.6 Jede Kündigung bedarf der Textform.

10. Haftungsausschluss bzw. -beschränkung

10.1 AVACO haftet dem Unternehmen für Schäden (gleich aus welchem Rechtsgrund), die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch AVACO, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Unternehmen regelmäßig vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten). Soweit die Verletzung der Kardinalpflichten nur einfach fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Unternehmens geführt hat, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

10.2 Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen AVACO – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch AVACO, deren gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus § 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

10.3 Die vorstehenden Regelungen der Ziffern 10.1 und 10.2 gelten nicht (i) für Ansprüche des Unternehmens nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; (ii) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von AVACO, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, (iii) für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (iv) in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung. In diesen Fällen haftet AVACO jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

10.4 Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für eine etwaige persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von AVACO.

11. Freistellung

11.1 Das Unternehmen steht dafür ein, bei seiner Nutzung der AVACO-Leistung keine Rechte Dritter zu verletzen.

11.2 Das Unternehmen stellt AVACO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, sofern und soweit diese auf der Nichteinhaltung der vertraglichen Pflichten des Unternehmens beruhen. Dasselbe gilt für die im Zusammenhang mit der Abwehr gegen solche Ansprüche entstandenen Prozesskosten, d.h. den tatsächlich entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten sowie den sonstigen mit der Prozessführung verbundenen Kosten.

12. Schlussbestimmung

12.1 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesen Nutzungsbedingungen und dem Nutzungsvertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von AVACO.

12.2 Das Unternehmen ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen aus dem und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen und dem Nutzungsvertrag berechtigt.

12.3 Nebenabreden und Änderungen zu diesen Nutzungsbedingungen unterliegen der Schriftform, es sei denn, etwas anderes ist in diesen Nutzungsbedingungen geregelt. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

12.4 Diese Nutzungsbedingungen und der Nutzungsvertrag unterliegen deutschem Recht wie es zwischen Parteien mit Sitz in Deutschland Anwendung findet mit Ausnahme des UN-Kaufrechts, welches keine Anwendung findet.

12.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AVACO.

12.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit dieser Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung von den Parteien beabsichtigt war. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieser Nutzungsbedingungen und dem Zweck dieser Nutzungsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

12.7 AVACO behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. AVACO wird das Unternehmen von jeder Änderung oder Ergänzung unterrichten. Änderungen und Ergänzungen gelten durch das Unternehmen als angenommen, sofern dieses nicht innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtung schriftlich widerspricht. Auf die Folgen des Schweigens wird AVACO in der Benachrichtigung über die Änderung bzw. Ergänzung Nutzungsbedingungen auch hinweisen. Sollte das Unternehmen den Änderungen bzw. Ergänzungen nicht zustimmen, kann AVACO das Nutzerprofil des Unternehmens unter Anwendung der Regelungen in Ziffern 9.3 und 9.4 außerordentlich kündigen. Im Fall von nach geltendem Recht oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnung zwingend erforderlichen Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen können die vorstehend genannten Fristen auch kürzer sein.

Anlage: Vereinbarung zum Datenschutz bei der Nutzung des AVACO Netzwerks

Vorsorgliche Vereinbarung iSd Art. 26 DSGVO

1. Definitionen

 1.1 Soweit in dieser Anlage verwendet, entsprechen die Begriffe „Verarbeitung", „personenbezogene Daten", „Auftragsverarbeiter", „Verantwortlicher", „gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche" und „Betroffener" der Bedeutung dieser in der DSGVO.

1.2 „Repräsentanten" der Parteien sind deren gesetzliche Vertreter und sonstigen Bevollmächtigte, Arbeitnehmer, Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen.

2. Anwendungsbereich / weitere Vereinbarungen zur Datenverarbeitung im Netzwerk

2.1 Die Vereinbarung gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des Netzwerkes durch das Unternehmen. Soweit die Parteien bei der Nutzung gemeinsame Verantwortliche sind, dient diese Vereinbarung insofern als Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO. Sie wird ergänzt durch Vereinbarungen zwischen AVACO und den Plattforminhabern und AVACO und anderen Nutzern (Unternehmen/Privatnutzern), welche ebenfalls – ggf. wiederum gemeinsam mit AVACO – für Datenverarbeitungsvorgänge im Netzwerk verantwortlich sein können (vgl. dazu Nutzungsbedingungen Plattforminhaber und Nutzungsbedingungen Unternehmen/Privatnutzer).

2.2 Soweit Schnittstellen zu Systemen des Unternehmens im Netzwerk eingebunden werden, erfolgt die weitere Datenverarbeitung in diesen Systemen in eigener Verantwortlichkeit des Unternehmens.

2.3 Diese Vereinbarung gilt auch nicht für die mit der Nutzung des Netzwerks in Zusammenhang stehende Verarbeitung personenbezogener Daten in eigener Verantwortung des Unternehmens, z.B. beim Austausch mit Repräsentanten von AVACO oder Betroffenen außerhalb des Netzwerks.

3. Allgemeine datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten und Zuständigkeit für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten

3.1 Jede Partei ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass ihre Handlungen und die Handlungen ihrer Repräsentanten im Rahmen der Nutzung des Netzwerks mit den Vorschriften der Datenschutzregelungen im Einklang stehen und keine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt.

3.2 Für die einzelnen Verarbeitungstätigkeiten im Rahmen der Nutzung des Netzwerkes durch das Unternehmen erfolgt eine Erfüllung der datenschutzrechtlichen Pflichten durch die Verantwortlichen und eine Aufteilung etwaiger Bereiche gemeinsamer Verantwortlichkeit wie folgt:

Verantwortlicher Zuständig für die Erfüllung datenschutzrechtlicher Pflichten im Hinblick auf:

AVACO

•  Das Netzwerk als solchem, d.h. insb.

- Bereitstellung von Plattformen und des Netzwerks als solchem und die technische Auslieferung angeforderter Inhalte (insb. Verarbeitung von HTTP-Requests)

- Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Nutzungsdaten / Nutzerprofilen

•  von AVACO selbst veranlassten Analysen von Nutzungsdaten / Nutzerprofilen

•  die Kommunikation von AVACO mit Nutzern bzw. Plattforminhabern über das Netzwerk (z.B. Austausch zur Administration des Nutzungsvertrages, Hinweis auf Neuigkeiten, Vorschläge im Hinblick auf Angebote von „Preferred Partnern").

Unternehmen (soweit Verantwortliche iSd Art. 4 Nr. 7 DSGVO)

Benutzung des Netzwerks durch das Unternehmen. Dies umfasst insb.:

•  Veröffentlichung von Beiträgen und anderen Inhalten einschließlich der Verarbeitung der darin enthaltenen Daten,

•  Kommunikation mit Nutzern, Plattforminhaber(n) und/oder AVACO über das Netzwerk einschließlich der Verarbeitung der darin enthaltenen Daten,

•  Anforderung von Auswertungen über Besucher usw. der eigenen Nutzerseite; die technische Durchführung erfolgt in der Verantwortung von AVACO (vgl. oben)

•  Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Webshops

Zur ergänzenden Information (nicht Teil dieser Vereinbarung, Änderung vorbehalten):

Die Aufteilung datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit dem Netzwerk wird durch Vereinbarungen von AVACO mit den jeweiligen Plattforminhabern – soweit Verantwortliche iSd Art. 4 Nr. 7 DSGVO – wie folgt ergänzt: Der jeweilige Plattforminhaber ist für seine Benutzung der Plattform datenschutzrechtlich verantwortlich. Dies umfasst insb.:

• Definition der Anforderungen der jeweiligen Plattform und deren Gestaltung durch den Plattforminhaber

• Benutzung der Plattform und des Netzwerkes durch den Plattforminhaber und seine Repräsentanten, insbes.

o Veröffentlichung von Beiträgen und anderen Inhalten auf der Plattform einschließlich der Verarbeitung der darin enthaltenen Daten

o Kommunikation zw. Plattforminhaber und Nutzer sowie Plattforminhaber und AVACO über die Plattform bzw. das Netzwerk einschließlich der Verarbeitung der darin enthaltenen Daten

o Anforderung von aggregierten statistischen Auswertungen über die Nutzer bzw. Nutzerverhalten

o Ggf. Beauftragung der Auslieferung zielgerichteter Nachrichten an die Nutzer

• Definition und Einrichtung von Schnittstellen, die einen Datenexport von der Plattform in Systeme des Plattforminhabers ermöglichen. Die weitere Verarbeitung in diesen Systemen ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung und erfolgt in alleiniger Verantwortlichkeit des Plattforminhabers

Weitere Informationen können den Nutzungsbedingungen für Plattforminhaber entnommen werden.

4. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Art. 5, 6 DSGVO)

Unternehmen und AVACO stellen innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche gemäß Ziff. 3.2 jeweils die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen sicher, die durch sie bzw. ihre Repräsentanten veranlasst werden.

5. Betroffenenrechte, Anlaufstelle (Art. 12ff. DSGVO)

5.1 Die Information der Betroffenen gemäß Art. 13, 14 DSGVO und zusätzlich aufgrund der Regelungen in diesem Anhang gem. Art. 26 Abs. 2 S. 2 DSGVO erfolgt durch die Datenschutzerklärung. Die Datenschutzerklärung kann von AVACO angepasst werden, insbesondere wenn dies zur Abbildung technischer Änderungen oder neuer Funktionen des Netzwerks bzw. von Plattformen erforderlich ist. Das Unternehmen wird AVACO insofern erforderliche Informationen zur Verfügung stellen.

5.2 Die Zuständigkeit für die Erfüllung von Betroffenenanfragen nach Art. 12 ff. DSGVO verteilt sich wie folgt, wobei die Verpflichtung des Plattforminhabers bzw. des Unternehmens und anderer Nutzer zur Unterstützung von AVACO unberührt bleibt:

• Recht auf Auskunft (Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 DSGVO): Dies erfolgt grundsätzlich durch von AVACO implementierte Routinen, die insofern auch auf Inhaberinhalte zugreifen können.

• Recht auf Berichtung / Ergänzung (Art. 16 DSGVO):

o Vertrags-/Nutzungsdaten: AVACO

o Nutzungsdaten / Profil: AVACO

o Nutzerdaten, insb. solche in Inhaber- bzw. Nutzerinhalten (z.B. Einträge auf der Wall von Nutzern, in Postfächern und in Gruppen): Das Unternehmen, dessen Profil die Wall und das Postfach zugeordnet ist bzw. der die Administratorenrechte für die Gruppe hat. Hierbei ist der jeweilige Unternehmer verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen und die Leitlinien gemäß der Datenschutzerklärung einzuhalten und entsprechend dieser ggf. eine Berichtigung vorzunehmen.

o Das Recht von AVACO, Maßnahmen ggf. auch im Hinblick auf Betreiberpflichten z.B. nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu ergreifen, bleibt unberührt.

• Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO): Zuständigkeitsverteilung wie beim Recht auf Berichtung (Art. 16 DSGVO)

• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Zuständigkeitsverteilung wie beim Recht auf Berichtung (Art. 16 DSGVO)

• Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): AVACO

• Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO): Zuständigkeitsverteilung wie beim Recht auf Berichtung (Art. 16 DSGVO)

• Rechte im Hinblick auf automatisierte Einzelfallentscheidungen / Profiling (Art. 22 DSGVO): Diese Funktionalität ist derzeit nicht implementiert. AVACO ist für dennoch gestellte Anfragen zuständig.

5.3 Soweit zur Erfüllung gesetzlicher Rechte des Betroffenen oder Erfüllung sonstiger gesetzlicher Betreiberpflichten erforderlich, ist AVACO berechtigt, auch im Hinblick auf Nutzer- und Nutzungsdaten alle Maßnahmen vorzunehmen, die zur Erfüllung der gesetzlichen Rechte des Betroffenen erforderlich sind, einschließlich der Löschung von Beiträgen. Soweit möglich wird sich AVACO einer solchen Maßnahme mit dem Plattforminhaber bzw. dem Nutzer abstimmen.

5.4 Betroffene können ihre Rechte primär über das Webinterface der Nutzerverwaltung des Netzwerkes geltend machen. Für alle weiteren Anträge ist der nach Ziff. 5.2 Zuständige primäre Anlaufstelle. Soweit ein Betroffenenantrag nach Ziff. 5.2 die Zuständigkeit mehrerer Verantwortlicher betrifft, informiert derjenige Verantwortliche, bei dem der Antrag eingegangen ist, die jeweils anderen Beteiligten. Diese Verpflichtung wirkt unmittelbar zu Gunsten der Plattformbetreiber und anderen Nutzer (§ 328 BGB). AVACO steht zudem Betroffenen immer als zusätzliche Anlaufstelle zur Verfügung.

5.5 Soweit erforderlich, unterstützen sich der Plattforminhaber, Unternehmen und AVACO gegenseitig bei der Erfüllung der Betroffenenrechte. Diese Vereinbarung wirkt unmittelbar zu Gunsten der Plattformbetreiber und anderen Nutzer (§ 328 BGB).

6. Technisch-organisatorische Maßnahmen

6.1 AVACO gewährleistet im Bereich der gemeinsamen Verantwortlichkeit die Sicherheit der Datenverarbeitung innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs nach Ziff. 3.2 durch Ergreifung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen. Diese umfassen insb.:

• Auslegung der Plattform gemäß den einschlägigen und aktuellen Standards für Daten- und Softwaresicherheit

• technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit des technischen Layers des Netzwerkes (z.B. physische Sicherung des Zutritts zu den Serverräumen, Passwortsicherheit, restriktive Zugangsgewährung),

• technische und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch Repräsentanten von AVACO (z.B. Verpflichtung zum Datenschutz, Datenschutzpolicy).

6.2 Der Unternehmer gewährleistet im Bereich der gemeinsamen Verantwortlichkeit die Sicherheit der Datenverarbeitung innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs nach Ziff. 3.2 durch Ergreifung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen. Diese umfassen insb.:

• Sorgfältiger Umgang mit den von AVACO eingeräumten Nutzerzugängen. Dies umfasst mindestens folgende Punkte:

o Zugänge dürfen nur innerhalb des Unternehmens und keinesfalls an Dritte weitergegeben werden.

o Jeder Arbeitnehmer des Unternehmens, dem ein solcher Zugang eingeräumt wird, wird zum sorgfältigen Umgang mit den Zugangsdaten und zur Einhaltung der Datenschutzregelungen gesondert verpflichtet.

o Das Unternehmen informiert AVACO unverzüglich, sobald es davon Kenntnis erlangt, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten oder auf andere Weise Zugang zum Nutzerprofil erlangt hat, und ändert die Zugangsdaten unverzüglich.

o Angemessene Maßnahmen zur Sicherung der IT-Infrastruktur und mobiler Geräte, um unbefugten Zugang zu Zugangsdaten zu vermeiden.

• Technische und organisatorische Maßnahmen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch Repräsentanten des Unternehmens (z.B. Verpflichtung zum Datenschutz, Datenschutzpolicy).

7. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

7.1 Innerhalb des Anwendungsbereichs dieser Vereinbarungen informiert das Unternehmen AVACO unverzüglich, sobald eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 12 DSGVO) bzw. ein durch Tatsachen begründeter Verdacht einer solchen (beides zusammen: Sicherheitsvorfall) zu seiner Kenntnis kommt. AVACO informiert das Unternehmen ihrerseits über Sicherheitsvorfälle mit Relevanz für das Unternehmen.

7.2 Das Management für Sicherheitsvorfälle erfolgt grundsätzlich durch AVACO. Das Unternehmen unterstützt AVACO und wird Anweisungen von AVACO zur Eindämmung und Aufklärung von Sicherheitsvorfällen sowie zur Erfüllung damit verbundener rechtlicher Verpflichtungen umsetzen.

8. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Jede Partei führt gem. Art. 30 DSGVO ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, die im Rahmen dieses Vertrags erfolgen. Die Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Führung des Verarbeitungsverzeichnisses.

9. Behördeninspektionen, Dokumentation und Rechenschaftspflicht

9.1 Soweit dies zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO erforderlich ist, sind die Parteien verpflichtet:

auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist der jeweils anderen Partei alle Informationen zur Verfügung zu stellen, durch die eine Einhaltung der Pflichten der DSGVO nachgewiesen werden kann, soweit diese Informationen nicht durch die betroffene Partei selbst erlangt werden können;

Audits oder Untersuchungen der jeweils anderen Partei zuzulassen bzw. diese bei deren Audits oder Untersuchungen zu unterstützen.

Hierbei sind sich die Parteien darüber einig, dass eine Bestätigung der Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften durch eine fachkundige, unabhängige Stelle (z.B. den betrieblichen Datenschutzbeauftragten) im Regelfall ausreicht, um den Anforderungen der Rechenschaftspflicht zu genügen.

9.2 Soweit rechtlich zulässig und erforderlich, unterstützen die Parteien sich gegenseitig, wenn eine Partei einer Prüfung, Untersuchung oder einer anderen Maßnahme durch eine Aufsichtsbehörde unterzogen wird.

10. Weitere Verpflichtungen

Sollten sich weitere Verpflichtungen gemäß der DSGVO oder aus anderen Datenschutzvorschriften ergeben, die eine Koordinierung durch die Parteien erfordern (z. B. gemäß Art. 35 und 36 DSGVO), werden die Parteien ihre Verantwortlichkeiten nach Treu und Glauben gemeinsam festlegen.

11. Haftung und Freistellung

Jede Partei stellt die andere Partei von allen Verlusten, Kosten, Ansprüchen Dritter und sonstigen Schäden der anderen Partei (inklusive Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten, Bußgelder und Geldstrafen) frei, die mittelbar oder unmittelbar auf einem Verstoß der haftenden Partei oder ihrer Repräsentanten (insb. Unterauftragsverarbeiter und sonstige Subunternehmer, ggf. auch in einer mehrgliedrigen Kette) gegen den Vertrag oder die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Pflichten der haftenden Partei beruhen.

12. Anpassungen

Die Parteien werden alle Änderungen oder zusätzlichen Bestimmungen zu den Regelungen dieses Anhangs, die zur Einhaltung der DSGVO oder anderer Datenschutzvorschriften erforderlich sind, nach Treu und Glauben erörtern und ggf. vertraglich regeln.